Wenn das Vermögen aufgebaut ist, kommt die Zeit, um davon Gebrauch zu machen.

Ob es darum geht, eine Investition während der Erwerbsphase zu finanzieren, ob es darum geht, die Einnahmen aus den vorhandenen Renten zu verbessern, um die Ausgaben des Ruhestandes zu bestreiten, oder ob es ganz einfach darum geht, sich einen zusätzlichen Luxus zu leisten, ein Vermögens-Entnahme(Plan) ist dafür ein geeignetes Instrument.

Bei einem eingerichteten Vermögens-Entnahme(Plan) müssen Sie nicht bei jeder Auszahlung selbst entscheiden, von welcher Anlage Sie sich trennen oder welches Wertpapier Sie verkaufen müssen. Bei einem Vermögens-Entnahme(Plan) wird das systematisch übernommen.

Für einen solchen Vermögens-Entnahme(Plan) eignet sich ein Portfolio-Optimiertes-Depot besonders gut. Aus der vorstehenden Graphik ist ersichtlich, dass bei einem gut organisierten Entnahmeplan der regelmässige Bedarf aus derjenigen Anlage entnommen wird, die entweder den höchsten Stand oder die regelmässigste Entwicklung aufweist.

Mit dem Vermögens-Entnahmeplan profitieren Sie von einem «Zusatzeinkommen» oder einer «Zusatzrente». Lassen Sie sich wie bei der Lohn- oder Rentenzahlung regelmässig einen fixen Betrag auf Ihr Verbrauchskonto überweisen. In der Höhe des festgelegten Betrages werden die notwendigen Anlagen aus dem Wertschriftenvermögen verkauft, ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Das Restvermögen arbeitet für Sie nach den Grundsätzen der Regelbasierten-Anlagebewirtschaftung und der Portfolio-Optimierung weiter.

n.B. dieses «Zusatzeinkommen», diese «Zusatzrente» ist steuerfrei, weil es sich dabei um einen reinen Vermögenstransfer vom Depot auf das Verbrauchskonto handelt.

Das ist aus einem Vermögens-Entnahme(Plan) seit dem 01.01.2013 geworden:

mögliche Aufteilung der Anlagen:

  • 50% Fonds ausgewählte Aktien Schweiz
  • 30% Fonds ausgewählte Immobilien-Anlagen Schweiz
  • 20% Fonds ausgewählte Wandelanleihen Schweizer Franken
  • Jährliche Entnahme 7.5% des Anfangsvermögens